FAQ Kategorie: Verkauf

Wie läuft die Abwicklung eines Immobilienverkaufs ab, wenn ein Partner bereits ausgezogen ist?

Wir koordinieren alle Termine so, dass beide Parteien eingebunden bleiben – auch wenn einer nicht vor Ort ist. Wir übernehmen die Kommunikation neutral und dokumentieren jeden Schritt, damit keine Missverständnisse entstehen.

Wie wird der Verkaufserlös bei einer Scheidung aufgeteilt?

Normalerweise hälftig, wenn beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Gibt es andere Vereinbarungen (z. B. Ehevertrag), richtet sich die Aufteilung danach. Wir sorgen für Transparenz und Zusammenarbeit mit Ihrem Notar oder Anwalt.

Was ist bei einer Scheidung die bessere Lösung – die gemeinsame Immobilie verkaufen oder dass einer der Partner darin wohnen bleibt?

Das hängt von der finanziellen Situation und der familiären Konstellation ab. Wenn z. B. ein Partner im Haus bleiben will, kann eine Auszahlung des Anteils sinnvoll sein. Wir bewerten die Immobilie objektiv, damit eine faire Lösung möglich ist.

Kann eine gemeinsame Immobilie auch dann verkauft werden, wenn sich die geschiedenen Partner nicht einig sind?

Ein Verkauf ist nur mit Zustimmung beider Eigentümer möglich. Bei Uneinigkeit hilft oft ein neutraler Makler als Vermittler – oder eine rechtliche Klärung. Wir begleiten auf Wunsch vertraulich und unparteiisch, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?

Das kommt auf die Eigentumsverhältnisse an. Ist das Haus gemeinsam im Grundbuch eingetragen, gehört es beiden – unabhängig davon, wer die Finanzierung getragen hat. BERK Immobilien hilft, Optionen zu prüfen: Verkauf, Auszahlung, Teilung oder Vermietung.

Wie läuft der Verkauf ab, wenn ich gesundheitlich eingeschränkt bin?

Wir übernehmen auf Wunsch alle organisatorischen Aufgaben für Sie – von der Unterlagenbeschaffung bis zur Schlüsselübergabe. Außerdem arbeiten wir mit Familienmitgliedern, Betreuern oder Bevollmächtigten zusammen, wenn nötig. Sie müssen sich um (fast) nichts kümmern.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mir Haus oder Garten zu groß werden?

In solchen Fällen ist ein Verkauf oft sinnvoll – verbunden mit einem Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ein altersgerechtes Wohnkonzept. Wir helfen nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei der Suche nach einer passenden neuen Wohnform.

Was ist, wenn ich mein Haus verkaufen möchte, aber noch darin wohnen bleiben will?

Das ist möglich! Lösungen wie die Immobilienverrentung oder ein verkauf mit Wohnrecht bieten Ihnen finanzielle Freiheit – ohne Ihr Zuhause zu verlieren. BERK Immobilien berät Sie zu passenden Modellen, damit Sie im Alter gut abgesichert bleiben.

Fallen beim Verkauf Erbschaftssteuern an?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Es gelten persönliche Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder). Bei Überschreitung kann Steuer anfallen. BERK Immobilien vermittelt bei Bedarf kompetente Steuerberater zur genauen Klärung.

Wie wird der Verkaufserlös unter den Erben aufgeteilt?

Die Aufteilung richtet sich nach den Erbanteilen, die im Testament oder laut gesetzlicher Erbfolge festgelegt sind. Der Notar regelt die Verteilung beim Verkauf automatisch – sicher und nachvollziehbar.