FAQ Kategorie: Verkauf

Was passiert, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

In diesem Fall kann der Verkauf nur blockweise oder nach interner Einigung erfolgen. Alternativen sind: Auszahlung der Anteile, Vermittlung oder – im Extremfall – eine Teilungsversteigerung. Wir empfehlen, vorab das Gespräch zu suchen. BERK Immobilien berät auf Wunsch neutral und diskret.

Welche Unterlagen brauchen wir für den Verkauf einer geerbten Immobilie?

Sie benötigen u. a.:

  • Erbschein oder notarielles Testament
  • Personalausweise aller Erben
  • Grundbuchauszug
  • ggf. Vollmachten bei abwesenden Miterben

BERK Immobilien hilft bei der Beschaffung fehlender Unterlagen und sorgt für eine strukturierte Vorbereitung.

Können wir als Erbengemeinschaft gemeinsam eine Immobilie verkaufen?

Ja, aber nur, wenn alle Erben gemeinsam zustimmen. Der Verkauf ist nur mit Einverständnis aller Miterben möglich. Sind sich einzelne Parteien uneinig, kann es zu Verzögerungen kommen. BERK Immobilien moderiert bei Bedarf auch zwischen den Beteiligten und sorgt für einen fairen Ablauf.

Wie schützt mich BERK Immobilien vor Besichtigungstourismus?

Wir prüfen Interessenten vorab auf Bonität und klären ernsthafte Absichten telefonisch oder digital. Besichtigungen finden nur mit geprüften Käufer:innen statt – das spart Zeit, reduziert Aufwand und schützt Ihre Privatsphäre.

Was bedeutet “Makleralleinauftrag” bei BERK Immobilien konkret?

Sie beauftragen uns als einzigen Makler, wodurch wir gezielt, engagiert und mit maximaler Verbindlichkeit für Ihren Verkauf arbeiten. Sie erhalten volle Transparenz über Interessenten, Besichtigungen und Verkaufsstrategie – mit dem Ziel, den bestmöglichen Abschluss zu erzielen.

Was ist ein qualifizierter Alleinauftrag und welche Vorteile bringt er mir?

Mit einem qualifizierten Alleinauftrag beauftragen Sie BERK Immobilien exklusiv. Das garantiert vollen Einsatz, gezielte Vermarktung und klare Kommunikation – ohne Maklerkonkurrenz. So steigt die Verkaufswahrscheinlichkeit, und Sie behalten die Kontrolle über den Prozess.

Muss ich als Verkäufer einen Energieausweis vorlegen?

Ja, laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Energieausweis Pflicht bei Verkauf oder Vermietung. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes. BERK Immobilien unterstützt Sie bei der Beschaffung und Einbindung in das Exposé.

Wie kann ich meine Immobilie vor dem Verkauf aufwerten?

Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung: Frischer Anstrich, aufgeräumter Garten, saubere Fenster oder ein modern eingerichtetes Wohnzimmer (Stichwort Homestaging) steigern den Eindruck und damit oft auch den Verkaufspreis. Wir geben Ihnen individuelle Tipps zur werterhöhenden Vorbereitung Ihrer Immobilie.

Was passiert mit meiner Grundschuld beim Verkauf?

Die bestehende Grundschuld wird in der Regel beim Notartermin gelöscht, sofern sie nicht vom Käufer übernommen wird (z. B. bei gleichbleibender Finanzierung).

Kann ich meine Immobilie verkaufen, wenn sie noch nicht abbezahlt ist?

Ja, ein Verkauf ist auch während der Kreditlaufzeit möglich. Die Restschuld wird beim Notartermin aus dem Kaufpreis beglichen. Bei vorzeitiger Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen – wir helfen Ihnen bei der Abstimmung mit Ihrer Bank und der vertraglichen Abwicklung.