AUFGEPASST: Baugrundstück in der beliebten Gemeinde Stockstadt am Main mit bereits genehmigter Bauvoranfrage.
Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet, sodass entweder nur Wohnraum (mit Verbleib einer kleinen Gewerbefläche im rückwärtigen Bereich des Grundstücks) oder Wohn- und Gewerbeflächen entstehen können.
Auf Anfrage erhalten Sie gerne die Details der möglichen Bebauung.
Das auf dem Grundstück befindliche Zweifamilienhaus wurde 1952 gebaut und 1962 mit einem Anbau erweitert.
Außerdem befinden sich 2 Garagen sowie ein Nebengebäude, das derzeit als Waschküche, Werkstatt und Holzlager dient, auf dem Grundstück.
Vorstellbar ist sowohl eine Sanierung des Objekts mit Neubau im rückwärtigen Bereich oder ein Abriss mit abschließender Neubeplanung und -bebauung des gesamten Grundstücks.
Im Alleinauftrag bei BERK Immobilien. Weitere Angebote unter www.berk-online.de
UNSER SERVICE:
Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen und möchten gerne wissen was Ihre Immobilie Wert ist? Unsere DEKRA zertifizierten Immobilienmakler ermitteln Ihnen kostenfrei den Wert Ihrer Immobilie und stehen Ihnen für ein informatives Beratungsgespräch zur Verfügung.
HAFTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben, insbesondere Angaben über Größen und Bemaßungen, vom Eigentümer stammen. Trotz unserer sorgfältigen Prüfung übernehmen wir keine Haftung für diese Angaben. Unsere Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Zwischenverkauf, Irrtümern und Fehlern. Bitte unterrichten Sie uns bei Interesse an diesem Objekt umgehend über etwaige Vorkenntnisse hinsichtlich des angefragten Immobilienangebots zusammen mit Ihrer Kontaktaufnahme.
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Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind wir verpflichtet, die Identität unserer Kunden, bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, festzustellen und zu überprüfen. Bei Privatpersonen geschieht dies durch Einsichtnahme in den Personalausweis sowie Erhebung der Angaben hinsichtlich Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift, z.B. per Kopie des Personalausweises. Bei Firmen durch Einsichtnahme in das Handelsregister sowie Erhebung der Daten hinsichtlich Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz sowie Name des gesetzlichen Vertreters. Diese Unterlagen müssen wir 5 Jahre aufbewahren. Gemäß §4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
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Stockstadt verfügt über eine hervorragende Infrastruktur. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Gehminuten zu erreichen.
Als Industriegemeinde befindet sich Stockstadt in einer zentralen Lage mit sehr guter Infrastruktur und Anbindung an das Verkehrsnetz (A3, A45, B26, B469).
Per Bahnlinie haben Sie Anschluss in Richtung Aschaffenburg und Darmstadt.
Naherholungsgebiete wie z.B. Schönbusch, Odenwald und Spessart sind in wenigen Minuten mit dem Auto erreichbar.