Es gibt jede Menge Gründe, warum der Frühling eine großartige Zeit für den Immobilienverkauf ist, und genau jetzt ist der beste Moment, um deine Pläne in die Tat umzusetzen.
Fazit: Der Frühling bietet optimale Bedingungen für den Immobilienverkauf. Mit einer blühenden Natur, aktiven Käufern und besten Präsentationsmöglichkeiten ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um deine Immobilie auf den Markt zu bringen. Nutze diese Gelegenheit, um deine Verkaufsziele zu erreichen und einen erfolgreichen Abschluss zu erzielen.
In der heutigen digitalen Ära erleben wir eine nie dagewesene Transformation in fast allen Branchen, und der Immobilienmarkt bildet dabei keine Ausnahme. Der Einsatz moderner Technologien wie künstliche Intelligenz (KI), virtuelle Besichtigungen und Augmented Reality (AR) hat den Immobiliensektor in vielerlei Hinsicht verändert. In diesem Artikel werden wir untersuchen, wie diese Technologien den Immobilienmarkt prägen und wie Makler sie nutzen können, um ihren Kunden einen besseren Service zu bieten.
KI hat die Art und Weise verändert, wie Immobilienmakler arbeiten. Mithilfe von Datenanalysen und maschinellem Lernen treffen sie fundierte Entscheidungen. Durch den Einsatz von KI können Makler potenzielle Kunden besser identifizieren, personalisierte Empfehlungen abgeben und Marktprognosen treffen. Darüber hinaus ermöglicht KI die Automatisierung von Routineaufgaben wie der Verwaltung von Kundenbeziehungen und der Erstellung von Marketingmaterialien, was den Maklern Zeit und Ressourcen spart.
Virtuelle Besichtigungen haben den Immobilienmarkt revolutioniert. Potenziellen Käufern bieten sie die Möglichkeit, Immobilien aus der Ferne zu erkunden, ohne physisch vor Ort sein zu müssen. Durch hochauflösende 3D-Modelle und immersive Technologien können Kunden Immobilien virtuell erkunden und sich ein realistisches Bild von der Immobilie machen, bevor sie persönliche Besichtigungen arrangieren. Dies spart Zeit und Aufwand für Käufer und Makler und ermöglicht es, Interessenten aus der ganzen Welt anzusprechen.
Augmented Reality (AR) hat sich als leistungsstarkes Werkzeug im Immobiliensektor etabliert. Durch die Integration von AR-Technologie in mobile Anwendungen können potenzielle Käufer Immobilien virtuell erkunden und sich ein realistisches Bild davon machen, wie Möbel und Einrichtungsgegenstände in den Räumen aussehen würden. Diese interaktiven virtuellen Touren ermöglichen es Käufern, sich besser mit der Immobilie zu identifizieren und fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne persönlich vor Ort sein zu müssen. Darüber hinaus können Immobilienmakler AR nutzen, um ihre Verkaufsgespräche zu verbessern, indem sie Kunden personalisierte virtuelle Touren durch verschiedene Immobilien anbieten und sie dabei unterstützen, die für sie perfekte Immobilie zu finden.
Die Integration von AR in den Immobilienmarkt bietet somit nicht nur eine immersive und ansprechende Möglichkeit für Käufer, Immobilien zu erkunden, sondern kann auch den Verkaufsprozess beschleunigen und die Konversionsraten verbessern, indem sie potenzielle Kunden einbinden und ihnen ein unvergessliches Erlebnis bieten. Durch die Nutzung dieser Technologie können Immobilienmakler ihren Kunden einen noch höheren Mehrwert bieten und sich als innovative und kundenorientierte Experten positionieren. Sie möchten auch Ihre Immobilie verkaufen? Informieren Sie sich hier!
In den Anfangstagen einer Beziehung scheint das Glück perfekt zu sein. Doch leider hält das Glück nicht immer für die Ewigkeit an. Wenn Besitzer einer gemeinsamen Immobilie sich scheiden lassen, taucht eine wichtige Frage auf:
Wer darf in der Immobilie bleiben und wer muss ausziehen?
Besonders knifflig wird es, wenn die Scheidung nicht im beidseitigen Einvernehmen endet.
Um Streit und Auseinandersetzungen um das gemeinsame Familiendomizil zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich Paare in der Scheidung einigen. Eine drohende Teilungsversteigerung sollte unbedingt vermieden werden, da diese oft mit finanziellen Einbußen einhergeht. Ein professioneller und neutraler Immobilienexperte, kann dabei helfen, Konflikte zwischen den Scheidungspartnern zu schlichten und sie in Bezug auf die verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf die Immobilie zu beraten.
Eine wichtige Frage, die geklärt werden muss, betrifft die Eigentumsverhältnisse. Wenn die Immobilie den Ehepartnern jeweils zur Hälfte gehört, kann ein kurzer Blick ins Grundbuch Klarheit verschaffen. Danach stellt sich die Frage, wie mit der Trennung umgegangen werden soll. Es gibt keinen einfachen Weg, um den unliebsamen Ex-Partner loszuwerden. Im besten Fall können die ehemaligen Partner rational über anstehende Veränderungen sprechen und entsprechend handeln, ohne von starken Emotionen überwältigt zu werden.
Nach der Trennung bleibt oft nur einem der Ehepartner das Recht, in der ehemaligen gemeinsamen Immobilie zu leben. Derjenige, der freiwillig auszieht, gibt damit sein Besitzrecht auf und darf die Immobilie fortan nur mit Zustimmung des Ex-Partners betreten.
Wenn jedoch keiner der Ex-Partner bereit ist, freiwillig auszuziehen, ist eine Entscheidung auf höchstrichterlicher Ebene erforderlich. Vor Gericht wird dann entschieden, wer die Immobilie verlassen muss. Dabei steht das Wohl der minderjährigen Kinder im Mittelpunkt. Der Partner, bei dem die Kinder leben, darf in der Regel bleiben, um ihnen Stabilität und Vertrautheit zu bieten. Es stellt sich die Frage, ob der Ehepartner, der in der Immobilie verbleibt, das große Los gezogen hat.
Die Antwort lautet: Jein.
Obwohl er in seinem vertrauten Zuhause bleiben kann, muss er dem ausgezogenen Ex-Partner eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Nach Ablauf des Trennungsjahres müssen sich die Ex-Partner darüber Gedanken machen, was mit der ehemaligen gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Sie könnten die Immobilie zu Lebzeiten an ihre gemeinsamen Kinder verschenken oder ein Ehepartner könnte seinen Anteil dem anderen übertragen, um ihn zum alleinigen Besitzer zu machen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu vermieten, um daraus Einkünfte zu erzielen.
Wenn Sie als unverheiratetes Paar Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung werden möchten, sollten Sie einige Dinge wissen: Vor allem gilt es zu klären, welche Vorkehrungen für den Fall einer Trennung oder auch des Todes eines Partners zu treffen sind. Sichern Sie sich möglichst gut ab!
Unverheiratete Paare haben oft nicht im Blick, dass die verbleibende Person der Partnerschaft in einem Todesfall nicht erbberechtigt ist. Dann kann ein Teil oder sogar die gesamte gemeinsam erworbene Immobilie an die entsprechend der gesetzlichen Erbfolge Berechtigten fallen. Einige spezifische Regelungen können dabei helfen, im Ernstfall nicht mit leeren Händen dazustehen.
Wer als Eigentümer einen Eintrag im Grundbuch hat, gilt vor dem Gesetz und bei eventuellen juristischen Fraglichkeiten als Besitzer. Nur das zählt. Es spielt dagegen keine Rolle, wie viel der eine oder der andere der Partner für die Immobilie gezahlt hat.
Ist nur einer als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet, bestehen - ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag - keinerlei Eigentumsrechte. Werden beide im Grundbuch geführt, kommt es im Todesfall meistens zu einer hälftigen Aufteilung der Immobilie. Dann gehört eine Hälfte dem verbliebenen Partner und die andere geht an die Erbberechtigten.
Wenn unterschiedliche Einzelheiten präzise geregelt werden sollen, ist es sinnvoll, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Ein solches Dokument kann zahlreiche Klauseln beinhalten.
Zum Beispiel kann dort folgendes festgehalten werden:
Bei einem Partnerschaftsvertrag stehen beide Personen anteilig als Besitzer im Grundbuch.
Außerdem sollte der Vertrag Details fassen, die bestimmen, was geschehen soll, wenn einer der Beteiligten die Raten nicht zahlen kann oder welcher Eigentümer im Fall einer Trennung in der Immobilie wohnen bleibt.
Sie sollten sich zu einem eventuellen Partnerschaftsvertrag unbedingt von einem Rechtsexperten beraten lassen. Was die Findung eines passenden Hauses bzw. eines optimalen Grundstücks angeht, ist ein hiesiger Makler Ihr erster Ansprechpartner.
Die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann Ihnen beim Immobilienkauf mit einem Partner Vorteile bringen. Diese GbR wird dann im Grundbuch vermerkt. Die Gesellschafter besitzen Anteile am Vermögen der Gesellschaft, sprich der Immobilie. Alle Einzelheiten werden im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Das betrifft auch die Anteile beider Partner und die Vorgehensweise im Fall einer Trennung.
Wenn eine GbR gegründet wird, ist es Pflicht, über die geleisteten Beiträge präzise Buch zu führen. Ein solches Vorgehen ist bei einem Partnerschaftsvertrag allerdings ebenfalls ratsam, um eventuellem Streit vorzubeugen.
Holen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag oder zur Gründung einer GbR beim Hauskauf von einem Rechts- und einem Immobilienprofi Rat ein!
Möchten Sie eine Immobilie erwerben, haben aber Schwierigkeiten, das nötige Kapital bereitzustellen? Dann kommt hier eine gute Nachricht für Sie:
Das im Juni dieses Jahres auslaufende Baukindergeld wird durch ein neues Programm für Immobiliensubventionen ersetzt. Der Erwerb von Wohneigentum wird dadurch weiterhin erheblich unterstützt.
Bauministerin Klara Geywitz kündigte an, jährlich mehrere Millionen Euro im Zusammenhang mit einem Bundesprogramm zur Förderung von Wohneigentum zur Verfügung zu stellen. Somit soll es Kaufinteressierten erleichtert werden, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. In Zeiten einer immer noch wachsenden Inflation, stark gestiegenen Zinsen und teils enorm verschärften Kreditvergabekriterien der Banken macht diese Förderung vielen Menschen Hoffnung.
Das neue Zuschussprogramm ist für Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro gedacht. Es erfolgt eine Erhöhung der Fördersumme um 10.000 Euro pro Kind. Der Bund stellt für das Programm einen Betrag von insgesamt 350 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Familien, die die Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag bei der KfW-Bank stellen. Die Zuschüsse werden dann als zinsgünstiges Darlehen der staatlichen Förderbank ausgegeben.
Der VWE bezeichnet die neue Förderung als einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Familien, die sich ohne Zuschüsse kein Haus leisten können, würden gar nicht angesprochen werden. Denn das Programm sei nur auf energetisch anspruchsvolle Neubauten anwendbar. Diese befänden sich auf einem solch hochpreisigen Niveau, dass nur relativ wenige Familien profitieren könnten.
In erster Linie ständen Menschen im Fokus, die sich wahrscheinlich auch ohne Hilfe ein Haus, aber eben eine nicht ganz so gut ausgestattete Immobilie leisten können. Für Familien, die finanziell benachteiligt sind, wäre es unmöglich, die Kosten vollständig durch die Förderbetragshöhe zu decken.
Eigentümer und Bauherren können weitere Zuschüsse in Anspruch nehmen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entlastet Menschen, die energetisch sanieren oder neu bauen wollen. Für diese Förderung kommen 2023 allerdings ebenfalls Neuerungen auf Interessierte zu. Die Regelung übernimmt das in diesem Jahr angepasste Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Für nahezu jeden Schadensfall gibt es eine passende Versicherung - das gilt auch für Eigentümer oder Bauherren.
Die Fragen sind:
Tatsächlich sollten Versicherungen immer nach den jeweils gegebenen Voraussetzungen abgeschlossen werden. Ein Haus in der Bauphase muss man anders absichern als eine bereits errichtete Immobilie, die sich vielleicht in der Finanzierung befindet. Die perfekten Versicherungen für jede Situation zu bestimmen und in Anspruch zu nehmen, kann viele Schwierigkeiten abwenden. Eigentümer werden sicher vor unerwarteten Risiken geschützt.
Es ist ganz egal, ob Sie Ihren Traum vom Eigenheim Stein für Stein errichten oder Sie eine Bestandsimmobilie erwerben - alle Hausbesitzer brauchen folgende Versicherungen:
Eine Hausratversicherung ist bei vielen Eigentümern vorhanden. Dieser Schutz kann durchaus sehr sinnvoll sein. Denn im Fall eines Einbruchs bzw. Diebstahls, eines Feuers oder auch bei Wetterereignissen wie Sturm und Hagel deckt er die Kosten für beschädigte bzw. abhandengekommene Haushaltsgegenstände. Eine solche Absicherung lohnt sich vor allem dann, wenn das eigene Gebäude in einer kriminell kritischen oder oft von starken Wettereinflüssen betroffenen Gegend steht. Ist es für einen Immobilienbesitzer nicht möglich, seine zerstörten oder geklauten Gegenstände ohne große finanzielle Aufwendungen wiederzubeschaffen, hilft die Hausratversicherung verlässlich aus den Schwierigkeiten.
Die Elementarversicherung kann als eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung gesehen werden. Sie ist vor allem in Gebieten, die mit größerer Wahrscheinlichkeit von erheblichen Naturkatastrophen, wie etwa Lawinen, Vulkanausbrüchen oder Hochwasser, heimgesucht werden, angebracht. Im Schadensfall schützt sie effektiv. Der Abschluss kann jedoch – je nach Gegend bzw. Risiko – schwierig und/oder kostspielig werden.
Errichten Sie ein neues Haus, sind vor allem die Bauherrenhaftpflicht, die Bauleistungsversicherung (erst ab Baubeginn) und die Feuerrohbauversicherung wichtig.
In vielen Fällen – gerade beim Umbau und bei der Sanierung von Bestandsimmobilien - wird großteilig ohne Baufirma vorgegangen. Freunde, Familie oder Bekannte helfen auf der Baustelle. Dann empfiehlt es sich, auch eine Bauhelferversicherung anzunehmen. Mit einer solchen Police besteht ein weitreichenderer Schutz als mit der gesetzlichen Unfallversicherung für den Bau (BG Bau).
Zudem gibt es verschiedene Versicherungen für die Immobilienfinanzierung. Eine Risikolebensversicherung, die die Finanzierung im Todesfall eines Partners stützt, ist ein Muss.
Die deutschen Flüssiggasspeicher sind laut offiziellen Angaben gut gefüllt. Dennoch ist Gas nach wie vor knapp und nicht zuletzt teuer. Dementsprechend wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, den Verbrauch des wertvollen Energiestoffs möglichst zu drosseln. Um ein Nachkommen dessen zu forcieren, wurden vom Bundesrat spezifische Energiesparmaßnahmen beschlossen. Diese sind in folgenden Verordnungen gefasst:
Die Bestimmungen sind seit dem 1. Oktober 2022 bzw. seit dem 1. September 2022 gültig. Sie betreffen unter anderem die Nutzung und Wartung von Heizungsanlagen. Was Sie als Eigentümer einer privaten Immobilie bei Ihrer Heizung beachten müssen, lesen Sie hier.
Eigentümer eines Hauses werden seit dem 1. Oktober 2022 über die sogenannte Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) dazu aufgerufen, für eine effiziente Funktion ihrer Heizungskomponenten zu sorgen. Die Vorgaben sollen vorläufig für zwei Jahre gelten. Sie sehen für private Immobilien Folgendes vor:
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) trat bereits am 1. September 2022 in Kraft. Im Gegensatz zur EnSimiMaV ist ihr Geltungszeitraum deutlich kürzer – nämlich sechs Monate. Besitzer eines privaten Hauses müssen hier Folgendes berücksichtigen:
Mit EnSimiMaV und EnSikuMaV soll das freiwillige Energiesparziel in der EU von 15 Prozent weniger Gasverbrauch - verglichen zum durchschnittlichen Verbrauch über die vergangenen fünf Jahre - bis Ende März 2023 übertroffen werden.
Damit „eine Gasmangellage abzuwenden“ ist, müssen laut Bundeswirtschaftsministerium nach aktuellem Stand (Oktober 2022) etwa 20 Prozent Gas eingespart werden. Die bisherige Einsparung liegt zwischen fünf und acht Prozent. Die langfristige Verordnung soll nun dafür sorgen, dass eine Reduzierung von weiteren zwei bis zweieinhalb Prozent beim Gasverbrauch eintritt.
Die meisten Verbraucher sind heute von massiv steigenden Heizkosten betroffen. Besonders in die Bredouille geraten Eigentümer von Immobilien. Die Beschäftigung mit spezifischen Energiesparmaßnahmen sind für Besitzer eines Eigenheims oft unausweichlich.
Immer mehr, die jetzt noch mit Gas oder Öl heizen, denken ernsthaft über den Umstieg auf eine Alternative nach und stellen sich vermutlich folgende Fragen:
Antworten darauf bekommen Sie in folgendem Artikel.
Gas und Öl sind sehr weit verbreitete Energieträger. Im Zuge der aktuellen globalen Entwicklungen in der Versorgung mit diesen Rohstoffen treten Holz und Strom als alternative Energielieferanten jedoch immer mehr in den Vordergrund.
Besitzer eines Eigenheims, die auf eine der Alternativen umstellen, können auf lange Sicht erheblich Heizkosten sparen. Nicht zuletzt wird wegen des verringerten Ausstoßes an CO₂-Emissionen auch der Wert der jeweiligen Immobilie erhöht.
Natürlich ist ein Umstieg jedoch mit nicht unwesentlichen Kosten verbunden. Bevor man Geld für den Wechsel des Heizsystems in die Hand nimmt, gilt es genau zu schauen, wie die Umsetzung möglich ist und ob es überhaupt funktioniert. Damit zum Beispiel eine elektrische Wärmepumpe ihre volle Effizienz in einem Altbau entfalten kann, bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Diese korrekt zu erfassen, gelingt häufig nur mit professioneller Hilfe.
Bevor ein Umstieg auf Holz oder Strom konkreter wird, sollten Eigentümer einer Immobilie folgende Fragen beantworten (lassen):
Was ist in meinem Eigenheim möglich und was ergibt am meisten Sinn?
Daraufhin gilt es das alte Heizsystem zu bewerten. Hier gibt es genormte Standardverfahren, bei denen Fachexperten schauen, wo die Schwachpunkte liegen. Die Verbraucherzentrale hilft ebenfalls. Sie bietet den sogenannten Heiz-Check an, bei dem die vorhandene Heizung auf Herz und Nieren geprüft wird.
Häufig ergeben sich bei entsprechenden Tests sehr nützliche Hinweise, was getan werden kann, um effektiv Heizkosten zu sparen. Manchmal genügt dann schon eine Modernisierung der jeweiligen Anlage.
Wenn wirklich zu einer Alternative gewechselt werden „muss“, empfiehlt es sich, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Experten können genau feststellen, welche Heizungssysteme in der eigenen Immobilie am besten oder überhaupt funktionieren.
Pellet-Brenner und elektrische Wärmepumpen sind derzeit die meistgefragten Alternativen zu Gas oder Öl.
Dabei erweist sich die Pellet-Heizung oft als preiswertere Wahl, da technisch weniger umgestellt werden muss. Der bisherige Heizkessel wird hier einfach demontiert und dient dann als Wärmetauscher.
Klimafreundlicher, aber auch teurer sind Hausbesitzer unterwegs, wenn sie auf eine Elektro-Wärmepumpe umrüsten. Diese gewinnt Wärme aus Luft, Erde oder Wasser. Im Prinzip funktioniert es recht simpel: Das in der Anlage befindliche Kühlmittel nimmt die Umweltwärme auf und verdampft diese. Mithilfe des Stroms wird das Ganze verdichtet und erwärmt. Schließlich gelangt alles über den Wärmetauscher zum Heizwasser.
Mit beiden Alternativen lassen sich auch weitere alternative Energien verbinden, die die Heizkosten dann noch einmal senken. Solarthermie ist hier das gängigste Mittel der Wahl. Welche Kombination in puncto Kostenersparnis, Nachrüstmöglichkeit und ebenso Wertsteigerung am sinnvollsten ist, sollte im Vorfeld mit einem Energieexperten geklärt werden.
Gerne stellt BERK Immobilien Ihnen den Kontakt zu den regionalen Energieexperten her. Kontaktieren Sie uns - wir sind nur einen Anruf entfernt.
Wer heute ein Eigenheim errichten möchte, muss deutlich mehr für Baumaterialien, Handwerker und andere benötigte Fachkräfte ausgeben als noch vor einigen Jahren. Alleine von 2021 zu 2022 hat das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Kosten für Neubauten um satte 16,5 Prozent verzeichnet.
Mittlerweile kann es sich kaum jemand mehr leisten, eine Immobilie zu bauen. Ob sich ein Neubau finanziell stemmen lässt, ist von mehreren Faktoren abhängig:
Antworten auf diese Fragen bekommen Sie hier!
Immer öfter liest oder hört man (mitunter sogar aus dem direkten Umfeld), dass Bauherren, die bereits mittendrin sind, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen, aufgrund der gestiegenen Baukosten in eine Preisfalle geraten. In nicht wenigen Berichten muss das Projekt sogar komplett aufgegeben werden.
Somit fragen sich Hausbauinteressenten bzw. Grundstückseigentümer verstärkt, ob sich ein Neubau wirklich lohnt.
Diejenigen, die eine gute Bonität mitbringen und sich mit ihrem Gehalt neben den steigenden Lebenshaltungskosten auch die Raten zur Tilgung eines Hausbaudarlehens leisten können, haben natürlich recht gute Chancen. Sie sind normalerweise in der Lage, eine Immobilie effizient abzubezahlen oder einen Neubau erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Wenn es um einen energieeffizienten Bau geht, gibt es zudem sehr ordentliche staatliche Förderungen. Mittlerweile bieten einige Banken sogar „grüne“ Darlehen an. klimabewusste Bauherren können erheblich von diesen profitieren.
Sehr häufig sind es spezifische Fehler, die den Geldrahmen sprengen. Um diese zu vermeiden, müssen Bauinteressierte gut planen und kalkulieren.
Selbstverständlich handelt es sich hier nur um einige von zahlreichen Herausforderungen, die zu Mehrkosten führen.
Wenn energieeffizient und klimafreundlich gebaut wird, gibt es teilweise sehr hohe Zuschüsse vom Staat bzw. von Banken, die auf umweltfreundliche Bauvorhaben spezialisiert sind. Dabei gilt:
"Umso weniger Energie das jeweilige Haus nach Bauabschluss verbraucht, desto höher fallen die Zuschüsse der Fördermaßnahmen aus."
Entsprechende Anträge für staatliche Unterstützung können Grundstückseigentümer vor Baubeginn bei der BAFA oder der KfW einreichen. In diesem Zusammenhang muss unbedingt darauf geachtet werden, nicht vor der Bestätigung der Förderung mit dem Bau zu beginnen. Dann wären die Anträge nämlich hinfällig.
Wer sich ein Neubauprojekt trotz finanziellen Zuschüssen nicht leisten kann bzw. will, weil das Risiko hinsichtlich der steigenden Baukosten, der Materialengpässe und des Mangels an Fachkräften zu hoch erscheint, sollte über den Erwerb einer Bestandsimmobilie nachdenken.
Mit einem professionellen und ortsansässigen Makler an der Seite bekommen Interessierte nicht nur Immobilen vorgeschlagen, die möglichst zu ihren Ansprüchen passen, sondern zudem solche, die ihrem Budget entsprechen. Diejenigen, die ein Haus in Kooperation mit einem Makler kaufen, profitieren außerdem von einem gewissen Bonus: Der Experte kann nämlich auch diskrete Angebote vermitteln, die nicht öffentlich sind. BERK Immobilien ist Ihr Ansprechpartner für Immobilienangebote aus den Regionen Aschaffenburg, Seligenstadt und Miltenberg.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
In der aktuellen Krise wird es umso deutlicher:
Häuser müssen klimafreundlicher werden.
Aber was können Eigenheimbesitzer tun,
Diese und weitere zentrale Fragen rund um Energiesparmaßnahmen beim Eigenheim beantworten wir hier!
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt von Hausbesitzern eine Nachrüstung von veralteten Gas- und Öl-Heizkesseln, wenn diese
Das betrifft langjährige Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, welche ihre Immobilie bereits vor Februar 2002 selbst bewohnt haben, zwar nicht. Dennoch lohnt es sich, energetisch nachzurüsten – auch und sogar besonders vor einem geplanten Eigentümerwechsel.
Weil Neubauten für viele Menschen kaum noch bezahlbar sind, suchen immer mehr gezielt nach älteren und preiswerteren Bestandsimmobilien. Die Käufer müssen nach dem Erwerb selbst für die energetische Umstellung ins Portemonnaie greifen.
Energetische Sanierungen sind zweifelsohne eine große Sache. Entsprechende Herausforderungen können durch staatliche Förderungen über die KfW-Bank aber massiv gesenkt werden. Die Fördersätze fallen je nach Maßnahme unterschiedlich hoch aus.
Heizsysteme und deren Optimierung sind ein wesentlicher Aspekt der energetischen Sanierung. Aber nicht alle Varianten können in jede Immobilie integriert werden. Deshalb sollte Interessierte vorher unbedingt mit einem Experten prüfen, ob und mit welchem Aufwand etwa eine Wärmepumpe bzw. ein Pellet-Brenner nachrüstbar ist. Viele Heizungen lassen sich sogar als hybride Varianten mit Solarenergie kombinieren, was hohe Zuschüsse bedeutet.
Bei entsprechenden Fragen stehen Eigenheimbesitzern insbesondere unabhängige Energieberater und Fachhandwerker zu Seite. Außerdem können Eigentümer das in Fachbetrieben standardisierte Verfahren „Heizungs-Check 2.0“ nutzen. Jenes verschafft eine aussagekräftige Heizsystembewertung.
Der lokale Immobilienmakler BERK Immobilien mit Standorten in Aschaffenburg, Stockstadt, Seligenstadt und Miltenberg bildet die erste Anlaufstelle für Immobilienbesitzer, wenn es darum geht, geeignete Fachexperten der Region zu bestimmen.
Alte Bestandsimmobilien haben in aller Regel entweder eine schlechte oder sogar überhaupt keine Dämmung. Auch die Fenster sind bei solchen Bauten häufig nicht einmal halbwegs auf einem annehmbaren energetischen Stand. Das Resultat: Es geht an allen Ecken zu viel Wärme nach draußen verloren. Wer hier nachrüsten bzw. aufrüsten möchte, sollte ebenfalls unbedingt gemeinsam mit einem Experten schauen, wie der aktuelle Stand in puncto Energieeffizienz ist.
Möchten Sie Ihr Haus in Landkreis Aschaffenburg, Miltenberg oder Seligenstadt energetisch sanieren lassen oder haben Sie Fragen zum Verkauf? Kontaktieren Sie uns gerne – bei uns bekommen Sie eine unverbindliche und kostenlose Beratung.