Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie nicht nur Ihre Wohnung, sondern automatisch auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum – z. B. am Treppenhaus, Dach, Garten oder an der Heizungsanlage.
Wichtig: Die Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung regeln, was wem gehört und wer wofür zuständig ist. Zudem gibt es eine Eigentümergemeinschaft, die regelmäßig Versammlungen abhält und über Rücklagen, Instandhaltung oder Modernisierungen entscheidet.
BERK Immobilien stellt Ihnen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung und erklärt Ihnen transparent, was beim Wohnungskauf zu beachten ist.