Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Regelungen rund um den Heizungstausch und die energetische Modernisierung von Gebäuden neu gefasst. Ziel ist es, Eigentümern wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik zu ermöglichen und gleichzeitig den Einsatz klimafreundlicher Energieträger schrittweise auszubauen. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer? Wir fassen die wichtigsten Änderungen übersichtlich zusammen.
Die 65-Prozent-Regel soll entfallen
Eine der bekanntesten Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes war die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Diese allgemeine Anforderung soll mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen.
Mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch
Künftig soll wieder eine größere Auswahl an Heizsystemen möglich sein. Dazu zählen unter anderem:
- Wärmepumpen
- Fernwärme
- Biomasseheizungen
- Solarthermie
- Hybridheizungen
- Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, richtet sich weiterhin nach der jeweiligen Heizungsart und den gesetzlichen Vorgaben.
Neue Anforderungen für Gas- und Ölheizungen
Auch künftig können unter bestimmten Voraussetzungen neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen eingebaut werden. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass für diese Heizungen schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe gelten. Damit soll der Anteil erneuerbarer beziehungsweise klimafreundlicher Energieträger im Laufe der Zeit erhöht werden.
Muss eine bestehende Heizung ausgetauscht werden?
Für viele Eigentümer ist diese Frage besonders wichtig. Allein durch das Gebäudemodernisierungsgesetz entsteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, eine funktionierende Heizungsanlage auszutauschen. Bestehende Heizungen können daher grundsätzlich weiter betrieben werden, sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Änderungen bei Energieausweisen
Das Gesetz enthält außerdem Anpassungen bei den Energieausweisen. Für bereits ausgestellte Energieausweise gelten Übergangsregelungen. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben weiterhin zu beachten und müssen auch künftig vollständig angegeben werden.
Weitere Änderungen
Neben den Regelungen zum Heizungstausch enthält das Gebäudemodernisierungsgesetz unter anderem Änderungen zu:
- energetischen Anforderungen für bestimmte Nichtwohngebäude,
- der Nutzung von Solarenergie bei bestimmten Gebäuden,
- der Elektromobilitätsinfrastruktur,
- Übergangsregelungen beim Austausch irreparabel defekter Heizungsanlagen.
Welche Vorschriften im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von der Gebäudeart sowie den jeweiligen gesetzlichen Übergangs- und Inkrafttretensregelungen ab.
Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt insbesondere Änderungen beim Austausch von Heizungsanlagen. Die bisherige allgemeine 65-Prozent-Regel soll entfallen und Eigentümer erhalten wieder mehr Wahlfreiheit bei der Auswahl ihrer Heiztechnik. Gleichzeitig werden für bestimmte neu eingebaute Heizungsanlagen schrittweise höhere Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Energieträger eingeführt.
Da einzelne Regelungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, empfiehlt es sich, vor einer geplanten Heizungsmodernisierung den jeweils aktuellen Rechtsstand zu prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI-Technologie erstellt und von unserem Redaktionsteam geprüft.