FAQ Kategorie: Geldwäschegesetz beim Immobilienkauf

Geldwäschegesetz beim Immobilienkauf: Was bedeutet das für mich als Käufer oder Verkäufer?

Einmal Ausweis zeigen – und dann kümmern wir uns um den Rest.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir gesetzlich und verantwortungsbewusst handeln – damit der Weg zu Ihrer neuen Immobilie rechtssicher, transparent und reibungslos verläuft.

Was tut BERK Immobilien zur Geldwäscheprävention?

Wir nehmen das Thema sehr ernst:

  • Alle Mitarbeitenden sind regelmäßig geschult
  • Verdachtsfälle werden gewissenhaft dokumentiert
  • Wir arbeiten bei Bedarf mit den zuständigen Behörden zusammen

Sie können sich also sicher sein: Bei uns läuft alles sauber und korrekt ab.

Muss ich im Rahmen des Geldwäschegesetzes etwas unterschreiben?

Ja, Sie unterschreiben ein kurzes Formular, mit dem Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen. Das ist ein vorgeschriebener Schritt in der Dokumentation und schützt auch Sie vor Missbrauch Ihrer Daten.

Was ist ein „wirtschaftlich Berechtigter“ bei Firmen?

Wenn ein Unternehmen Käufer oder Verkäufer ist, müssen wir zusätzlich die Person identifizieren, die mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält. Diese Person gilt laut Gesetz als „wirtschaftlich Berechtigter“ und muss ebenfalls einen Ausweis vorlegen.

Geldwäschegesetz Immobilien: Was geschieht, wenn ich die erforderlichen Unterlagen nicht einreiche?

Ohne Identitätsnachweis dürfen wir keine Dienstleistungen für Sie erbringen – keine Besichtigung, keine Exposé-Weitergabe, keine Verkaufsaufnahme. Wir bitten Sie daher um Verständnis: Auch wenn es etwas „bürokratisch“ klingt – das Geldwäschegesetz ist für uns bindend.

Datenschutz beim Immobilienverkauf: Was geschieht mit meinen persönlichen Daten nach dem Identitätsnachweis?

Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und sicher gespeichert. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Angaben fünf Jahre lang aufzubewahren, danach werden sie gelöscht. Zugriff haben nur berechtigte Personen in unserem Team – niemals Dritte oder Außenstehende.

Muss ich als Verkäufer meine Identität ebenfalls nachweisen?

Gilt das auch für Verkäufer:innen?

Ja, auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, müssen wir Ihre Identität feststellen. Egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück – der Gesetzgeber schreibt diese Prüfung vor, bevor wir mit der Vermarktung beginnen dürfen.

Welche Unterlagen muss ich im Rahmen des Geldwäschegesetzes vorlegen?

Ganz einfach:

  • Privatpersonen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Unternehmen: zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Daten des wirtschaftlich Berechtigten (also z. B. der Gesellschafter)

Wir machen davon eine Kopie oder scannen den Ausweis ein – natürlich DSGVO-konform und vertraulich.

Warum muss ich mich beim Immobilienkauf ausweisen?

Wir sind als Immobilienmakler gesetzlich dazu verpflichtet. Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt, dass wir die Identität unserer Kundinnen und Kunden überprüfen. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern – ein wichtiger Schutz für uns alle.