FAQ Kategorie: Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft

Fallen beim Verkauf Erbschaftssteuern an?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Es gelten persönliche Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder). Bei Überschreitung kann Steuer anfallen. BERK Immobilien vermittelt bei Bedarf kompetente Steuerberater zur genauen Klärung.

Wie wird der Verkaufserlös unter den Erben aufgeteilt?

Die Aufteilung richtet sich nach den Erbanteilen, die im Testament oder laut gesetzlicher Erbfolge festgelegt sind. Der Notar regelt die Verteilung beim Verkauf automatisch – sicher und nachvollziehbar.

Was passiert, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

In diesem Fall kann der Verkauf nur blockweise oder nach interner Einigung erfolgen. Alternativen sind: Auszahlung der Anteile, Vermittlung oder – im Extremfall – eine Teilungsversteigerung. Wir empfehlen, vorab das Gespräch zu suchen. BERK Immobilien berät auf Wunsch neutral und diskret.

Welche Unterlagen brauchen wir für den Verkauf einer geerbten Immobilie?

Sie benötigen u. a.:

  • Erbschein oder notarielles Testament
  • Personalausweise aller Erben
  • Grundbuchauszug
  • ggf. Vollmachten bei abwesenden Miterben

BERK Immobilien hilft bei der Beschaffung fehlender Unterlagen und sorgt für eine strukturierte Vorbereitung.

Können wir als Erbengemeinschaft gemeinsam eine Immobilie verkaufen?

Ja, aber nur, wenn alle Erben gemeinsam zustimmen. Der Verkauf ist nur mit Einverständnis aller Miterben möglich. Sind sich einzelne Parteien uneinig, kann es zu Verzögerungen kommen. BERK Immobilien moderiert bei Bedarf auch zwischen den Beteiligten und sorgt für einen fairen Ablauf.

Infoabend

Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf

  • Panosch Berk, Geschäftsführer BERK Immobilien
  • Georg Ortner, Immobilienexperte & Fachbuchautor
  • Montag, 09.02.2026, 16 Uhr, Quartierszentrum Großostheim
  • Montag, 09.02.2026, 19 Uhr, Hotel BalthazarS Seligenstadt