Können wir als Erbengemeinschaft gemeinsam eine Immobilie verkaufen?

Ja, aber nur, wenn alle Erben gemeinsam zustimmen. Der Verkauf ist nur mit Einverständnis aller Miterben möglich. Sind sich einzelne Parteien uneinig, kann es zu Verzögerungen kommen. BERK Immobilien moderiert bei Bedarf auch zwischen den Beteiligten und sorgt für einen fairen Ablauf.

Infoabend

Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf

  • Panosch Berk, Geschäftsführer BERK Immobilien
  • Georg Ortner, Immobilienexperte & Fachbuchautor
  • Montag, 09.02.2026, 16 Uhr, Quartierszentrum Großostheim
  • Montag, 09.02.2026, 19 Uhr, Hotel BalthazarS Seligenstadt