Als Immobilienmakler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie vor Erbringung unserer Dienstleistung über Ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Erst wenn Sie zustimmen, dass wir vor Ablauf der Frist tätig werden dürfen, dürfen wir Ihnen vollständige Objektinformationen zusenden – das schützt Sie und uns rechtlich.