Was bedeutet „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch?

Die Auflassungsvormerkung sichert Ihnen den Anspruch auf Eigentumsübertragung – noch vor der eigentlichen Grundbucheintragung. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Kaufprozesses und wird vom Notar beantragt.

Infoabend

Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf

  • Panosch Berk, Geschäftsführer BERK Immobilien
  • Georg Ortner, Immobilienexperte & Fachbuchautor
  • Montag, 09.02.2026, 16 Uhr, Quartierszentrum Großostheim
  • Montag, 09.02.2026, 19 Uhr, Hotel BalthazarS Seligenstadt