Wenn Sie eine vermietete Immobilie kaufen, übernehmen Sie das Mietverhältnis automatisch – der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ gilt laut § 566 BGB.
Das bedeutet:
- der/die Mieter:in bleibt in der Immobilie
- Kündigungen wegen Eigenbedarf sind nur mit Fristen und unter engen Voraussetzungen möglich
- Sie treten als neuer Vermieter in den bestehenden Mietvertrag ein
BERK Immobilien prüft für Sie alle Mietverhältnisse, erstellt eine Mietübersicht und zeigt Ihnen, ob sich die Immobilie z. B. als Kapitalanlage eignet.