Sondereigentum ist der Bereich einer Immobilie, der Ihnen persönlich gehört – z. B. Ihre Wohnung, Ihr Kellerraum oder ein Tiefgaragenstellplatz.
Teileigentum bezieht sich auf gewerblich genutzte Einheiten innerhalb eines Gebäudes, z. B. ein Laden, Büro oder eine Praxis. Auch diese können einzeln verkauft werden.
Die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum ist in der Teilungserklärung geregelt – eine wichtige Grundlage beim Kauf. Wir beraten Sie gerne, was für Sie relevant ist.