Welche Unterlagen muss ich im Rahmen des Geldwäschegesetzes vorlegen?

Ganz einfach:

  • Privatpersonen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Unternehmen: zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Daten des wirtschaftlich Berechtigten (also z. B. der Gesellschafter)

Wir machen davon eine Kopie oder scannen den Ausweis ein – natürlich DSGVO-konform und vertraulich.

Infoabend

Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf

  • Panosch Berk, Geschäftsführer BERK Immobilien
  • Georg Ortner, Immobilienexperte & Fachbuchautor
  • Montag, 09.02.2026, 16 Uhr, Quartierszentrum Großostheim
  • Montag, 09.02.2026, 19 Uhr, Hotel BalthazarS Seligenstadt