Was tun, wenn Sie für Ihre Erbimmobilie keinen Käufer finden?
Immobilienerbschaften stellen in Deutschland den hauptsächlichen Wertanteil von Nachlassenschaften. Und das, obwohl sich diese für die Erben oft eher als eine große finanzielle Last entpuppen. Das ererbte Gebäude ist meist baufällig oder müsste für viel Geld modernisiert werden. Für eine Immobilie finden sich in diesem Zustand kaum Käufer. Zu allem Überfluss fällt auch noch die Erbschaftssteuer an. Wie soll man mit so einer Situation umgehen?
Stellen wir uns ein Wohnobjekt vor, dass keine Zentralheizung und einen nassen Kellerboden aufweist. Zudem entspricht die Dämmung von Dach und Wänden nicht dem vorgegebenen Standard. Die Kosten für den Umbau und die Modernisierung eines solchen Hauses belaufen sich in Millionenbeträgen. Solch eine Immobilie ist selbst unter besten Standortvoraussetzungen kaum verkäuflich.
Was ist meine Erbimmobilie noch Wert?
Die Erbschaftssteuer berechnet sich aus dem Wert der Erbimmobilie. Ob Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Sie fällt möglicherweise gar nicht an. Aber wenn sie anfällt, dann lohnt es sich, wenn man sich nicht allein auf die vom Finanzamt pauschal ermittelte Wertevaluierung verlässt. Es empfiehlt sich, einen Makler mit der Bewertung zu beauftragen. Dieser wird sich den konkreten Zustand der Immobilie ansehen sowie die individuellen, örtlichen Bedingungen in das Wertgutachten einfließen lassen.
Lohnt es sich, auf das Erbe zu verzichten?
Stellt sich heraus, dass das Erbe dennoch aller Voraussicht nach mit Verlusten für Sie einhergehen wird, haben Sie außerdem die Möglichkeit, die Erbschaft bis zu sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls auszuschlagen. Allerdings können Sie nur die komplette Erbschaft ausschlagen und nicht nur die Immobilie. Gehören also auch weitere wertvolle Immobilien oder andere Wertgegenstände zum Erbe, ist dieser Schritt nicht zu empfehlen.
Potenzial der geerbten Immobilie erkennen
Geerbte Liegenschaft überholen und modernisieren:
Haben Sie sich für den Verkauf der Immobilie entschieden? Dann sollten Sie sich überlegen, wie sich ein optimaler Verkaufspreis erzielen lässt. Es mag sich lohnen, Geld in Verbesserungen am Haus zu stecken. So sind es vielleicht nur kleine Schönheitsreparaturen welche durch Eigenleistung ausgeführt werden können. Eventuell kommt aber auch nur eine vollständige Kernsanierung in Betracht.
Übertragene Immobilie abreißen und Grundstück veräußern:
Möglicherweise ist lediglich das Bauland noch etwas wert, auch wenn damit heftige Abrisskosten verbunden sind. In jedem Fall ist es nur dann sinnvoll Geld auszugeben, wenn die hineingesteckten Kosten durch den Verkauf mehr als kompensiert werden.
Gegenwärtigen Bestand verkaufen:
Wer die Immobilie in ihrem Ursprungszustand verkaufen möchte, muss mit einer etwas längeren Verkaufszeit als im Normalfall rechnen. Trotzdem finden sich auch für schlecht erhaltene Gebäude noch Käufer. Viele Leute suchen nach sanierungsbedürftigen Immobilien, um diese selbst aufzuwerten oder sind für das Grundstück in begehrter Lage bereit, die Abrisskosten selbst zu übernehmen.
Wichtig ist es jedoch in jedem Fall, dass Sie sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingen eines Immobilienverkaufs auseinandersetzen. So brauchen Sie beispielsweise in jedem Fall einen Energieausweis. Auch ist es nicht gestattet, Mängel an der Immobilie bewusst zu verschweigen.
Professionelle Beratung spart Zeit und Geld!
Da eine sanierungsbedürftige Immobilie nur eine kleine Zielgruppe anspricht, ist es außerdem sinnvoll, den Verkauf nicht auf eigene Faust zu stemmen, sondern sich Hilfe bei einem lokalen Profi-Makler zu suchen. Der weiß nicht nur, wie er den geeigneten Käufer findet, er hat auch die rechtlichen Aspekte des Verkaufs im Blick und weiß mit welchen kleineren Sanierungen und Reparaturen Sie mehr aus Ihrer Immobilie herausholen können.
Sie haben eine sanierungsbedürftige Immobilie geerbt und brauchen eine Beratung zu Ihren Möglichkeiten oder eine Werteinschätzung? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie ganz unverbindlich.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.