Immobilienverkauf: Notartermin & Kaufvertrag richtig regeln

Der Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt – sowohl emotional als auch rechtlich. Rechtssicherheit ist dabei unerlässlich. Denn: Rechtsgültig wird der Immobilienverkauf erst mit der notariellen Beurkundung. Doch schon davor sollten Verkäufer genau hinschauen, insbesondere beim Kaufvertragsentwurf und beim Notartermin.

1. Kaufvertrag prüfen: Diese Punkte sind für Verkäufer entscheidend

Bevor Sie den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben, sollten Sie als Verkäufer alle Vertragsinhalte genau prüfen – idealerweise mit fachkundiger Unterstützung. Achten Sie dabei besonders auf:

  • Exakte Beschreibung der Immobilie
    Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Zustand – alle Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Fehlerhafte Informationen können zu späteren Streitigkeiten führen.
  • Zahlungsmodalitäten und Fristen
    Wie und wann wird der Kaufpreis fällig? Gibt es eine Absicherung, falls der Käufer in Zahlungsverzug gerät?
  • Übergaberegelungen
    Wann erfolgt die Schlüsselübergabe? Welche Unterlagen müssen übergeben werden? Eine klare Regelung schützt beide Seiten.

Tipp: Lassen Sie den Entwurf vor dem Notartermin von einem Experten auf Verkäuferfreundlichkeit prüfen.

2. Der Ablauf beim Notar: Neutralität, Sicherheit und Kosten

Der Notar spielt eine zentrale Rolle beim Immobilienverkauf. Er ist gesetzlich verpflichtet, neutral zu agieren – auch wenn er nur von einer Partei beauftragt wurde.

  • Vor der Unterzeichnung wird der Vertrag gemeinsam durchgesprochen.
  • Der Notar erläutert alle rechtlichen Folgen und beantwortet Fragen.
  • Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich geregelt. Verkäufer sollten diese vorab kalkulieren.

Wichtig: Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkauf in Deutschland nicht wirksam.

3. Schutz für Verkäufer: Wichtige Klauseln im Kaufvertrag

Um sich rechtlich abzusichern, sollten Verkäufer auf bestimmte vertragliche Regelungen bestehen:

  • Gewährleistungsausschluss bei Mängeln
    Mit dieser Klausel schließen Sie als Privatverkäufer die Haftung für bekannte und unbekannte Mängel weitgehend aus – das schützt vor späteren Forderungen.
  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch
    Diese Eintragung sichert den Käufer ab – und schafft Vertrauen. Ohne sie bleibt das Eigentum formell beim Verkäufer.
  • Regelungen bei Zahlungsverzug
    Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt? Vertragsstrafen oder Rücktrittsmöglichkeiten können hier hilfreich sein.

 

Fazit: Rechtssicher verkaufen mit professioneller Unterstützung

Ein rechtssicherer Verkauf beginnt mit einem soliden Kaufvertrag und endet mit einem professionell begleiteten Notartermin. Verlassen Sie sich nicht auf Vorlagen oder Musterverträge – setzen Sie auf Expertise.

Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen sorgfältig und begleiten Sie vertrauensvoll zum Notar. So stellen Sie sicher, dass Ihr Immobilienverkauf rechtlich einwandfrei abläuft – und Sie mit einem guten Gefühl unterschreiben können.

👉 Jetzt Kontakt aufnehmen und Kaufvertrag prüfen lassen!