Archiv: FAQs

Wie läuft die Abwicklung eines Immobilienverkaufs ab, wenn ein Partner bereits ausgezogen ist?

Wir koordinieren alle Termine so, dass beide Parteien eingebunden bleiben – auch wenn einer nicht vor Ort ist. Wir übernehmen die Kommunikation neutral und dokumentieren jeden Schritt, damit keine Missverständnisse entstehen.

Wie wird der Verkaufserlös bei einer Scheidung aufgeteilt?

Normalerweise hälftig, wenn beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Gibt es andere Vereinbarungen (z. B. Ehevertrag), richtet sich die Aufteilung danach. Wir sorgen für Transparenz und Zusammenarbeit mit Ihrem Notar oder Anwalt.

Was ist bei einer Scheidung die bessere Lösung – die gemeinsame Immobilie verkaufen oder dass einer der Partner darin wohnen bleibt?

Das hängt von der finanziellen Situation und der familiären Konstellation ab. Wenn z. B. ein Partner im Haus bleiben will, kann eine Auszahlung des Anteils sinnvoll sein. Wir bewerten die Immobilie objektiv, damit eine faire Lösung möglich ist.

Kann eine gemeinsame Immobilie auch dann verkauft werden, wenn sich die geschiedenen Partner nicht einig sind?

Ein Verkauf ist nur mit Zustimmung beider Eigentümer möglich. Bei Uneinigkeit hilft oft ein neutraler Makler als Vermittler – oder eine rechtliche Klärung. Wir begleiten auf Wunsch vertraulich und unparteiisch, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?

Das kommt auf die Eigentumsverhältnisse an. Ist das Haus gemeinsam im Grundbuch eingetragen, gehört es beiden – unabhängig davon, wer die Finanzierung getragen hat. BERK Immobilien hilft, Optionen zu prüfen: Verkauf, Auszahlung, Teilung oder Vermietung.

Wie läuft der Verkauf ab, wenn ich gesundheitlich eingeschränkt bin?

Wir übernehmen auf Wunsch alle organisatorischen Aufgaben für Sie – von der Unterlagenbeschaffung bis zur Schlüsselübergabe. Außerdem arbeiten wir mit Familienmitgliedern, Betreuern oder Bevollmächtigten zusammen, wenn nötig. Sie müssen sich um (fast) nichts kümmern.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mir Haus oder Garten zu groß werden?

In solchen Fällen ist ein Verkauf oft sinnvoll – verbunden mit einem Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ein altersgerechtes Wohnkonzept. Wir helfen nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei der Suche nach einer passenden neuen Wohnform.

Was ist, wenn ich mein Haus verkaufen möchte, aber noch darin wohnen bleiben will?

Das ist möglich! Lösungen wie die Immobilienverrentung oder ein verkauf mit Wohnrecht bieten Ihnen finanzielle Freiheit – ohne Ihr Zuhause zu verlieren. BERK Immobilien berät Sie zu passenden Modellen, damit Sie im Alter gut abgesichert bleiben.

Fallen beim Verkauf Erbschaftssteuern an?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Es gelten persönliche Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder). Bei Überschreitung kann Steuer anfallen. BERK Immobilien vermittelt bei Bedarf kompetente Steuerberater zur genauen Klärung.

Wie wird der Verkaufserlös unter den Erben aufgeteilt?

Die Aufteilung richtet sich nach den Erbanteilen, die im Testament oder laut gesetzlicher Erbfolge festgelegt sind. Der Notar regelt die Verteilung beim Verkauf automatisch – sicher und nachvollziehbar.

Was passiert, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

In diesem Fall kann der Verkauf nur blockweise oder nach interner Einigung erfolgen. Alternativen sind: Auszahlung der Anteile, Vermittlung oder – im Extremfall – eine Teilungsversteigerung. Wir empfehlen, vorab das Gespräch zu suchen. BERK Immobilien berät auf Wunsch neutral und diskret.

Welche Unterlagen brauchen wir für den Verkauf einer geerbten Immobilie?

Sie benötigen u. a.:

  • Erbschein oder notarielles Testament
  • Personalausweise aller Erben
  • Grundbuchauszug
  • ggf. Vollmachten bei abwesenden Miterben

BERK Immobilien hilft bei der Beschaffung fehlender Unterlagen und sorgt für eine strukturierte Vorbereitung.

Können wir als Erbengemeinschaft gemeinsam eine Immobilie verkaufen?

Ja, aber nur, wenn alle Erben gemeinsam zustimmen. Der Verkauf ist nur mit Einverständnis aller Miterben möglich. Sind sich einzelne Parteien uneinig, kann es zu Verzögerungen kommen. BERK Immobilien moderiert bei Bedarf auch zwischen den Beteiligten und sorgt für einen fairen Ablauf.

Wie schützt mich BERK Immobilien vor Besichtigungstourismus?

Wir prüfen Interessenten vorab auf Bonität und klären ernsthafte Absichten telefonisch oder digital. Besichtigungen finden nur mit geprüften Käufer:innen statt – das spart Zeit, reduziert Aufwand und schützt Ihre Privatsphäre.

Was bedeutet “Makleralleinauftrag” bei BERK Immobilien konkret?

Sie beauftragen uns als einzigen Makler, wodurch wir gezielt, engagiert und mit maximaler Verbindlichkeit für Ihren Verkauf arbeiten. Sie erhalten volle Transparenz über Interessenten, Besichtigungen und Verkaufsstrategie – mit dem Ziel, den bestmöglichen Abschluss zu erzielen.

Was ist ein qualifizierter Alleinauftrag und welche Vorteile bringt er mir?

Mit einem qualifizierten Alleinauftrag beauftragen Sie BERK Immobilien exklusiv. Das garantiert vollen Einsatz, gezielte Vermarktung und klare Kommunikation – ohne Maklerkonkurrenz. So steigt die Verkaufswahrscheinlichkeit, und Sie behalten die Kontrolle über den Prozess.

Muss ich als Verkäufer einen Energieausweis vorlegen?

Ja, laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Energieausweis Pflicht bei Verkauf oder Vermietung. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes. BERK Immobilien unterstützt Sie bei der Beschaffung und Einbindung in das Exposé.

Wie kann ich meine Immobilie vor dem Verkauf aufwerten?

Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung: Frischer Anstrich, aufgeräumter Garten, saubere Fenster oder ein modern eingerichtetes Wohnzimmer (Stichwort Homestaging) steigern den Eindruck und damit oft auch den Verkaufspreis. Wir geben Ihnen individuelle Tipps zur werterhöhenden Vorbereitung Ihrer Immobilie.

Was passiert mit meiner Grundschuld beim Verkauf?

Die bestehende Grundschuld wird in der Regel beim Notartermin gelöscht, sofern sie nicht vom Käufer übernommen wird (z. B. bei gleichbleibender Finanzierung).

Kann ich meine Immobilie verkaufen, wenn sie noch nicht abbezahlt ist?

Ja, ein Verkauf ist auch während der Kreditlaufzeit möglich. Die Restschuld wird beim Notartermin aus dem Kaufpreis beglichen. Bei vorzeitiger Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen – wir helfen Ihnen bei der Abstimmung mit Ihrer Bank und der vertraglichen Abwicklung.

Infoabend

Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf

  • Panosch Berk, Geschäftsführer BERK Immobilien
  • Georg Ortner, Immobilienexperte & Fachbuchautor
  • Montag, 09.02.2026, 16 Uhr, Quartierszentrum Großostheim
  • Montag, 09.02.2026, 19 Uhr, Hotel BalthazarS Seligenstadt