Archiv: FAQs

Wie erkenne ich einen realistischen Verkaufspreis?

Ein realistischer Preis basiert auf Vergleichsobjekten, Lage, Zustand, Ausstattung und aktueller Nachfrage. Online-Schätzungen geben erste Anhaltspunkte – eine fundierte Marktwertermittlung durch BERK Immobilien bietet jedoch eine verlässliche Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um meine Immobilie zu verkaufen?

Grundsätzlich lassen sich Immobilien das ganze Jahr über verkaufen. Frühjahr und Herbst gelten als besonders aktiv. Wichtiger ist aber die Marktlage: Bei niedrigen Zinsen und hoher Nachfrage erzielen Verkäufer in der Regel höhere Preise. BERK Immobilien analysiert regelmäßig den Markt in Ihrer Region und berät Sie zum optimalen Verkaufszeitpunkt.

Was ist besser – Privatverkauf oder Verkauf über einen Makler?

Ein Privatverkauf wirkt auf den ersten Blick günstiger – birgt aber viele Risiken: falsche Preisansetzung, rechtliche Fallstricke, mangelnde Bonitätsprüfung, unseriöse Interessenten.
Ein professioneller Makler wie BERK Immobilien sorgt für realistische Preise, sichert alle Prozesse rechtlich ab, filtert passende Käufer und übernimmt alle Schritte bis zur Übergabe. Das spart Zeit, Nerven – und bringt oft den besseren Preis.

Wie kann ich mit BERK Immobilien Kontakt aufnehmen, um den Verkauf zu starten?

Ganz einfach: Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder besuchen Sie eines unserer Büros in Aschaffenburg, Miltenberg, Seligenstadt oder Stockstadt. Alternativ können Sie auch unser Online-Bewertungsformular nutzen, um den Verkaufsprozess in wenigen Minuten zu starten.

Wie läuft der Notartermin beim Verkauf ab?

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, regelt die Zahlung und veranlasst die Umschreibung im Grundbuch. Wir bereiten den Kaufvertrag gemeinsam mit dem Notar vor, begleiten Sie zum Termin und kümmern uns im Anschluss um die Übergabe und Abwicklung.

Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Kauf erfolgt dann „mit bestehendem Mietverhältnis“. Wir beraten Sie zu Mietverträgen, Kündigungsschutz und Zielgruppen. Viele Kapitalanleger suchen genau solche Objekte – wir haben den passenden Kontakt.

Was ist beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?

Wichtig sind hier:
• Erbschein oder notarielles Testament
• Geklärte Eigentumsverhältnisse
• Eventuelle Erbschaftssteuer
Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten und bieten auf Wunsch eine diskrete Abwicklung. BERK Immobilien ist Ihr zuverlässiger Partner auch in sensiblen Lebenssituationen.

Welche Steuern können beim Immobilienverkauf anfallen?

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb, kann Spekulationssteuer anfallen – abhängig von Eigennutzung und Gewinn.

Wie finde ich den richtigen Käufer für meine Immobilie?

Durch gezielte Vermarktung, Bonitätsprüfung und persönliche Gespräche filtern wir passende Kaufinteressenten vor. BERK Immobilien sorgt dafür, dass nicht nur der Preis stimmt – sondern auch der Mensch dahinter.

Was unterscheidet BERK Immobilien von anderen Maklern?

Wir kombinieren lokale Marktkenntnis mit moderner Vermarktung:
• Hochwertige Exposés & 360°-Rundgänge
• Professionelle Fotografie & Drohnenaufnahmen
• Social-Media-Marketing & Onlineportale
• Persönliche Betreuung mit Herz und Verstand
• Regionale Präsenz mit Büros in Aschaffenburg, Miltenberg, Stockstadt & Seligenstadt

Kann ich meine Immobilie auch diskret verkaufen?

Ja. Wir bieten auf Wunsch einen diskreten Verkauf ohne öffentliche Inserate an – z. B. nur an vorgemerkte Interessenten aus unserer Datenbank. Diese Option ist ideal für hochpreisige oder besondere Immobilien, etwa bei Scheidung, Erbschaft oder Umzug.

Was kostet ein Immobilienverkauf mit BERK Immobilien?

Die Provision wird nur im Erfolgsfall fällig und beträgt in der Regel 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises für Verkäufer:innen. Alle Kosten werden transparent vorab besprochen – keine versteckten Gebühren.

Geldwäschegesetz beim Immobilienkauf: Was bedeutet das für mich als Käufer oder Verkäufer?

Einmal Ausweis zeigen – und dann kümmern wir uns um den Rest.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir gesetzlich und verantwortungsbewusst handeln – damit der Weg zu Ihrer neuen Immobilie rechtssicher, transparent und reibungslos verläuft.

Was tut BERK Immobilien zur Geldwäscheprävention?

Wir nehmen das Thema sehr ernst:

  • Alle Mitarbeitenden sind regelmäßig geschult
  • Verdachtsfälle werden gewissenhaft dokumentiert
  • Wir arbeiten bei Bedarf mit den zuständigen Behörden zusammen

Sie können sich also sicher sein: Bei uns läuft alles sauber und korrekt ab.

Muss ich im Rahmen des Geldwäschegesetzes etwas unterschreiben?

Ja, Sie unterschreiben ein kurzes Formular, mit dem Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen. Das ist ein vorgeschriebener Schritt in der Dokumentation und schützt auch Sie vor Missbrauch Ihrer Daten.

Was ist ein „wirtschaftlich Berechtigter“ bei Firmen?

Wenn ein Unternehmen Käufer oder Verkäufer ist, müssen wir zusätzlich die Person identifizieren, die mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält. Diese Person gilt laut Gesetz als „wirtschaftlich Berechtigter“ und muss ebenfalls einen Ausweis vorlegen.

Geldwäschegesetz Immobilien: Was geschieht, wenn ich die erforderlichen Unterlagen nicht einreiche?

Ohne Identitätsnachweis dürfen wir keine Dienstleistungen für Sie erbringen – keine Besichtigung, keine Exposé-Weitergabe, keine Verkaufsaufnahme. Wir bitten Sie daher um Verständnis: Auch wenn es etwas „bürokratisch“ klingt – das Geldwäschegesetz ist für uns bindend.

Datenschutz beim Immobilienverkauf: Was geschieht mit meinen persönlichen Daten nach dem Identitätsnachweis?

Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und sicher gespeichert. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Angaben fünf Jahre lang aufzubewahren, danach werden sie gelöscht. Zugriff haben nur berechtigte Personen in unserem Team – niemals Dritte oder Außenstehende.

Muss ich als Verkäufer meine Identität ebenfalls nachweisen?

Gilt das auch für Verkäufer:innen?

Ja, auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, müssen wir Ihre Identität feststellen. Egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück – der Gesetzgeber schreibt diese Prüfung vor, bevor wir mit der Vermarktung beginnen dürfen.

Welche Unterlagen muss ich im Rahmen des Geldwäschegesetzes vorlegen?

Ganz einfach:

  • Privatpersonen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Unternehmen: zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Daten des wirtschaftlich Berechtigten (also z. B. der Gesellschafter)

Wir machen davon eine Kopie oder scannen den Ausweis ein – natürlich DSGVO-konform und vertraulich.