
Am 9. April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Für die Immobilienbranche bringt dieser Vertrag bedeutende Neuerungen in den Bereichen Mietrecht, Wohnungsbau, energetische Sanierung und Wohneigentumsförderung mit sich. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Mieterschutz: Verlängerung der Mietpreisbremse und neue Regelungen
Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 verlängert. Die zuvor diskutierten verschärften Kappungsgrenzen und Länderöffnungsklauseln wurden jedoch nicht umgesetzt. Geplant sind zudem strengere Vorschriften für Indexmietverträge, möblierte Vermietungen und Kurzzeitvermietungen
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Modernisierungsumlage: Diese soll überarbeitet werden, um Investitionen in den Wohnungsbestand zu fördern und gleichzeitig die Mietbelastung für Mieter im Rahmen zu halten. Zudem sollen Mieter künftig durch Nachzahlung von Mietrückständen einmalig eine ordentliche Kündigung abwenden können.
Zur Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften und zur Reform der Mietwucherregelungen im Wirtschaftsstrafgesetz wird eine Expertengruppe eingesetzt, die bis Ende 2026 Ergebnisse liefern soll.
Wohnungsbau: Einführung des „Wohnungsbauturbos“
In den ersten 100 Tagen der neuen Regierung soll ein Gesetzentwurf für einen „Wohnungsbauturbo“ vorgelegt werden. Dieser beinhaltet Maßnahmen wie die Einführung des Gebäudetyps E, Steuererleichterungen, Bürokratieabbau sowie die Vereinfachung von Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Ein neuer Investitionsfonds soll ebenfalls eingerichtet werden.
Die KfW-Förderung wird auf zwei Programme konzentriert: eines für Neubau und eines für Modernisierung. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards soll zumindest befristet wiederhergestellt werden.
Heizungsgesetz und energetische Sanierung: Fokus auf CO₂-Reduktion
Das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll reformiert werden, wobei der Fokus künftig auf der CO₂-Reduktion statt auf der Energieeffizienz liegt. Die Heizungsförderung wird fortgesetzt, und neu ist, dass Kosten für energetische Sanierungen von geerbten Immobilien künftig steuerlich absetzbar sein sollen.
Wohneigentum: Förderung für Familien und Schutz bei Bauträgerinsolvenzen
Zur Förderung des Wohneigentums sind Maßnahmen wie die „Starthilfe Wohneigentum“ für Familien, eigenkapitalersetzende Maßnahmen und steuerliche Erleichterungen geplant. Die Grunderwerbsteuer bleibt jedoch unverändert. Zudem sollen staatliche Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden.
Im Bereich des Bauträgervertragsrechts wird geprüft, wie Immobilienkäufer besser vor einer möglichen Insolvenz des Bauträgers geschützt werden können.
Elementarschadenversicherung: Pflichtversicherung geplant
Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung künftig nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden müssen.
Fazit: Chancen und Herausforderungen für die Immobilienbranche
Der Koalitionsvertrag 2025 bringt für die Immobilienbranche sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Während Maßnahmen wie der „Wohnungsbauturbo“ und die Förderung von Wohneigentum positive Impulse setzen könnten, erfordern neue Regelungen im Mietrecht und bei der energetischen Sanierung eine sorgfältige Anpassung seitens der Immobilienprofis.
Für Immobilienmakler, Investoren und Vermieter ist es jetzt entscheidend, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und ihre Strategien entsprechend anzupassen.