Scheidungsimmobilie – Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will

Scheidungsimmobilie: Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will

In den Anfangstagen einer Beziehung scheint das Glück perfekt zu sein. Doch leider hält das Glück nicht immer für die Ewigkeit an. Wenn Besitzer einer gemeinsamen Immobilie sich scheiden lassen, taucht eine wichtige Frage auf:

Wer darf in der Immobilie bleiben und wer muss ausziehen?

Besonders knifflig wird es, wenn die Scheidung nicht im beidseitigen Einvernehmen endet.

Zank und Streit ums Eigenheim vermeiden

Um Streit und Auseinandersetzungen um das gemeinsame Familiendomizil zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich Paare in der Scheidung einigen. Eine drohende Teilungsversteigerung sollte unbedingt vermieden werden, da diese oft mit finanziellen Einbußen einhergeht. Ein professioneller und neutraler Immobilienexperte, kann dabei helfen, Konflikte zwischen den Scheidungspartnern zu schlichten und sie in Bezug auf die verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf die Immobilie zu beraten.

Infografik Teilungsversteigerung

Eigentumsverhältnisse klären

Eine wichtige Frage, die geklärt werden muss, betrifft die Eigentumsverhältnisse. Wenn die Immobilie den Ehepartnern jeweils zur Hälfte gehört, kann ein kurzer Blick ins Grundbuch Klarheit verschaffen. Danach stellt sich die Frage, wie mit der Trennung umgegangen werden soll. Es gibt keinen einfachen Weg, um den unliebsamen Ex-Partner loszuwerden. Im besten Fall können die ehemaligen Partner rational über anstehende Veränderungen sprechen und entsprechend handeln, ohne von starken Emotionen überwältigt zu werden.

Nach der Trennung

Nach der Trennung bleibt oft nur einem der Ehepartner das Recht, in der ehemaligen gemeinsamen Immobilie zu leben. Derjenige, der freiwillig auszieht, gibt damit sein Besitzrecht auf und darf die Immobilie fortan nur mit Zustimmung des Ex-Partners betreten.

Wenn keiner der Ex-Partner freiwillig weicht

Wenn jedoch keiner der Ex-Partner bereit ist, freiwillig auszuziehen, ist eine Entscheidung auf höchstrichterlicher Ebene erforderlich. Vor Gericht wird dann entschieden, wer die Immobilie verlassen muss. Dabei steht das Wohl der minderjährigen Kinder im Mittelpunkt. Der Partner, bei dem die Kinder leben, darf in der Regel bleiben, um ihnen Stabilität und Vertrautheit zu bieten. Es stellt sich die Frage, ob der Ehepartner, der in der Immobilie verbleibt, das große Los gezogen hat.

Die Antwort lautet: Jein.

Obwohl er in seinem vertrauten Zuhause bleiben kann, muss er dem ausgezogenen Ex-Partner eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Infografik

Was bedeutet die Trennung für den Immobilienbesitz

Nach Ablauf des Trennungsjahres müssen sich die Ex-Partner darüber Gedanken machen, was mit der ehemaligen gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Sie könnten die Immobilie zu Lebzeiten an ihre gemeinsamen Kinder verschenken oder ein Ehepartner könnte seinen Anteil dem anderen übertragen, um ihn zum alleinigen Besitzer zu machen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu vermieten, um daraus Einkünfte zu erzielen.