Warum ist das Nachlassverzeichnis wichtig?

Es kommt tatsächlich gar nicht selten vor, dass Verstorbene etwas hinterlassen, von dem die Erben überhaupt nichts wissen. Diese „verborgene“ Erbmasse reicht vom wertvollen Schmuckstück über teure Aktien bis hin zu ganzen Grundstücken. Im Negativfall gehören gelegentlich auch Schulden dazu. Um richtig entscheiden zu können, ob ein Erbe angenommen werden sollte, muss feststehen, was alles dazugehört. Einen entsprechenden Überblick als Entscheidungshilfe bietet das sogenannte Nachlassverzeichnis. In einigen Fällen ist das Verfassen eines derartigen Dokuments unvermeidbar. Was Erblasser dabei besonders beachten müssen, lesen Sie im Folgenden.

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Wann ist es ratsam oder sogar nötig, ein Nachlassverzeichnis anzufertigen?

Insbesondere dann, wenn es sich um ein umfangreiches Erbe handelt, erweist sich ein Nachlassverzeichnis fast immer als sinnvoll. Dabei ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig mit der Erstellung eines solchen Dokuments zu beginnen.

Je mehr vererbt wird, desto aufwendiger und zeitintensiver gestaltet sich das Verfassen eines Nachlassverzeichnisses.

Gibt es bei einer üppigen bzw. aus sehr vielen Elementen bestehenden Erbmasse keine geordneten Unterlagen zu dieser, ist die Entscheidungssituation für die Erben sehr schwierig. Dabei geraten persönliche Dinge, bei denen es dem Erblasser wichtig war, dass diese in der Familie bleiben, somit schließlich doch in andere Hände.

Gibt es nicht so viel zu vererben oder wissen die Erben schon genau, was sie bekommen, ist ein Nachlassverzeichnis meistens nicht erforderlich. Es sind aber auch hier und generell Situationen möglich, in denen nicht darauf verzichtet werden kann:

Muss ein Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt werden?

Ein Erbberechtigter, dem ein Pflichtteil zusteht, kann - falls ihm das „einfache“ Nachlassverzeichnis nicht genügt - nach § 2314 BGB ein notariell beglaubigtes Dokument anfordern. Wurde vom Erblasser kein Nachlassverzeichnis angefertigt, muss dieses in einem solchen Fall extra erstellt werden. Hier darf sich der federführende Notar aber nicht alleine auf die Angaben der Erben verlassen, sondern muss selbstständig nachforschen. Im Zuge dessen kontaktiert er auch Geldinstitute, Versicherungen und andere Stellen, an denen Erbmasse verborgen sein könnte. Und das bedeutet zweifelsohne einen erheblichen Aufwand. Die mühevolle und zeitintensive Dienstleistung haben letztendlich die Erben zu bezahlen. Die anfallenden Gebühren werden nach dem Nachlasswert bemessen.

Was steht im Nachlassverzeichnis beim Erbe einer Immobilie?

Immobilien gehören genau wie Geld und andere Vermögenswerte in das Nachlassverzeichnis – alle dazugehörigen Angaben eingeschlossen. Zum Beispiel: Handelt es sich um eine vermietete Immobilie oder gar mehrere solcher Objekte, müssen auch die Mieter und die dazugehörigen Mietverträge aufgelistet sein