Erbengemeinschaft auflösen: Das sollten Sie wissen

Wenn ein Verstorbener mehrere Erben einer Immobilie hinterlässt, bilden diese im Regelfall eine Erbengemeinschaft. Eine solche Personengruppe ist nicht für die Ewigkeit gedacht. Ziel ist es, sie im Sinne aller Beteiligten aufzulösen, sprich das Erbe zu klären. Genau das erweist sich, gerade dann, wenn es um eine Immobilie geht, oftmals als schwierig. Streitfälle sind keine Seltenheit.

Erfahrene Immobilienmakler wissen, dass die Auflösung einer Erbengemeinschaft normalerweise auf einem der folgenden zwei Wege erfolgt:

Entweder im Einvernehmen aller oder im Streit, in dessen Folge die Entscheidung erzwungen wird.

Um das Risiko von Streitigkeiten zu senken und generell einen sauberen Ablauf der Erbklärung zu gewährleisten (selbst dann, wenn Probleme unausweichlich sind), ist es ratsam, einen neutralen, versierten Immobilienprofi ins Boot zu holen. Jener wird die Erben umfassend hinsichtlich des Umgangs mit der Immobilie beraten und versuchen, für jeden eine möglichst zufriedenstellende Lösung zu finden.

Mit einem Experten an Ihrer Seite können Sie nicht nur effektiv Streit vermeiden - ebenso wird stärkeren finanziellen Einbußen, die spätestens dann entstehen, wenn ein Richter entscheiden muss, effektiv entgegengewirkt.

Welche Möglichkeiten bestehen mit der Erbimmobilie?

Im ersten Schritt ist es angebracht, die Immobilie von einem hiesigen Qualitätsmakler neutral bewerten zu lassen. Die Erben sollten den genauen Wert der Immobilie kennen, da sich nur so eine faktenbasierte und für alle faire Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen lässt:

  • Wird ein Verkauf angestrebt, nach dem der Erlös gerecht aufgeteilt werden kann?
  • Lohnt sich vielleicht eine Vermietung?
  • Oder besteht eventuell Interesse bei einem der Erben, die Immobilie zu übernehmen – und welche Summe ist zu kalkulieren, wenn jener die anderen Erben entsprechend ausbezahlen muss.

Sind sämtliche Miterben bekannt?

Die einzelnen Erben sind lediglich berechtigt, über ihren eigenen Erbteil zu verfügen. Demzufolge können nur alle Erben gemeinsam eine Entscheidung treffen, was mit dem gesamten Erbe passieren soll. Mitunter ist es aber gar nicht so einfach, sämtliche Erben zu ermitteln. Dies ist z.B. der Fall, wenn:

  • Personen außerhalb der Kernverwandtschaft erbberechtigt sind.
  • Kein Kontakt mehr zu erbberechtigten Verwandten besteht.
  • Wenn Miterben im Ausland leben.

Ein Immobilienprofi hilft Ihnen hier ebenfalls weiter. Jener fungiert selbst als Erbermittler oder schaltet gegebenenfalls einen Experten ein, der alle Erben ausfindig macht.

Den Testamentsvollstrecker bedenken

Ein Erblasser hat die Möglichkeit, zu Lebzeiten testamentarisch zu verfügen, dass ein Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung innerhalb einer künftigen Erbengemeinschaft führen soll.

Ist das geschehen, kann eine Klärung bzw. letztendliche Auflösung des Erbes nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Der Testamentsvollstrecker ist bei seiner Entscheidung verpflichtet, den Willen des Erblassers uneingeschränkt zu berücksichtigen.

Erzwungene Auflösung der Gemeinschaft

Eine einvernehmliche Auflösung zu erreichen, ist natürlich die beste Lösung. Gibt es aber absolut keine Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung zu finden, kann es dazu kommen, dass ein Miterbe eine Entscheidung erzwingt:

Das geschieht in aller Regel über den Antrag einer Teilungsversteigerung. Damit gehen häufig erhebliche finanzielle Einbußen einher. Die gängigste Alternative besteht darin, eine Auseinandersetzungsvereinbarung aufzusetzen. Sofern der Erblasser kein Auseinandersetzungsverbot bestimmt hat, kann die Erbgemeinschaft hier festlegen, wie das Erbe aufzulösen ist. Sehr viele Erbengemeinschaften entscheiden sich schließlich für den Verkauf der Immobilie. Denn Geld lässt sich deutlich leichter aufteilen als ein Gebäude oder ein Grundstück.

Unverbindliche Beratung in der Region Aschaffenburg, Seligenstadt und Miltenberg

Wenn auch Sie und Ihre Miterben unsicher sind, wie mit einer gemeinsam geerbten Immobilie am bayrischen Untermain umgegangen werden soll, kontaktieren Sie uns! Gerne stehen wir Ihnen verlässlich mit Rat und Tat an unseren Standorten Aschaffenburg, Seligenstadt, Stockstadt und Miltenberg zur Seite.